Wer in Lehrte eine Eigentumswohnung verkauft, verkauft drei Dinge auf einmal: das Sondereigentum an den Räumen, einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum und die Mitgliedschaft in einer Wohnungseigentümergemeinschaft samt ihrer Beschlusslage, ihrer Kasse und ihrer geplanten Maßnahmen. Ist die Wohnung vermietet, kommt der bestehende Mietvertrag als vierter Bestandteil hinzu, denn er wandert mit dem Eigentum weiter.
Genau daraus entsteht der typische Zeitverlust. Der Verkäufer hat nur einen Teil der nötigen Papiere selbst im Ordner, der größere Teil liegt bei der Verwaltung, und was fehlt, fällt erfahrungsgemäß erst auf, wenn das Notariat den Vertragsentwurf schreibt. Diese Seite geht deshalb Dokument für Dokument vor: welche Unterlage wozu gebraucht wird, wer sie liefert, was darin schiefgehen kann und an welcher Stelle sie im Kaufvertrag wieder auftaucht.
Die Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft sind der lange Weg. Fordern Sie sie in einer einzigen, vollständigen Anfrage an, bevor die Vermarktung beginnt, statt in fünf Nachfragen über mehrere Wochen. Fragen Sie im selben Schreiben nach dem Bearbeitungsentgelt und danach, ob die Verwaltung Kopien, Scans oder nur Einsicht anbietet. Ein Verwalterwechsel, Urlaubszeit oder eine unmittelbar bevorstehende Eigentümerversammlung können die Beschaffung zusätzlich verzögern.
Diese Übersicht zeigt, was Sie brauchen und woher es kommt:
| Unterlage | Quelle | Wofür sie im Verkauf gebraucht wird |
|---|
| Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, alle Nachträge | Verwaltung, Grundbuchamt, eigene Kaufakte | Zuschnitt von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Miteigentumsanteil, Veräußerungsbeschränkung |
| Gemeinschaftsordnung | meist Teil der Teilungserklärung | Kostenverteilung, Nutzungsregeln, Sondernutzungsrechte an Stellplatz, Keller, Garten |
| Protokolle der letzten drei Jahre | Verwaltung | laufende und angekündigte Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum |
| Beschluss-Sammlung | Verwaltung | die geltende Beschlusslage, auch aus älteren Jahren |
| Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung | Verwaltung | laufende Vorschüsse, offene Abrechnungsspitzen |
| Nachweis Erhaltungsrücklage | Verwaltung | Stand der Rücklage und Deckung geplanter Maßnahmen |
| Beschlüsse zu Sonderumlagen | Verwaltung | Höhe, Fälligkeit, Zahlungsstand, Zuordnung im Kaufvertrag |
| Verwalterbestellung, Verwaltervertrag | Verwaltung | Nachweis der Vertretung für die Zustimmung nach § 12 WEG |