Wer eine Eigentumswohnung verkaufen möchte, verkauft nie nur die eigenen vier Wände. Es geht vielmehr um die Übertragung eines Anteils an einer Gemeinschaft: an einem Haus mit gemeinsamem Dach, gemeinsamer Heizung, gemeinsamer Erhaltungsrücklage und kollektiv gefassten Beschlüssen. Genau aus dieser Struktur ergeben sich die Anforderungen, die den Wohnungsverkauf vom Verkauf eines Einzelfamilienhauses oder eines reinen Grundstücks unterscheiden. Wer eine Wohnung verkaufen will in Wunstorf, muss sich zwingend mit dem Wohnungseigentumsgesetz auseinandersetzen. Der folgende Text beschreibt die Schritte und Dokumente, die das Wohnungseigentum zusätzlich abverlangt. Er behandelt die Teilungserklärung, die Verwalterzustimmung, die wirtschaftliche Transparenz bei Hausgeld und Rücklagen, die Beschlusslage der Gemeinschaft sowie die strategische Entscheidung zwischen einem vermieteten und einem bezugsfreien Verkauf.
Wunstorf ist eine selbstständige Stadt in der Region Hannover in Niedersachsen und weist eine sehr heterogene Wohnungsstruktur auf. Zur Stadt gehört der Ortsteil Steinhude am Steinhuder Meer, dem größten See Niedersachsens. Dort dominieren oft umgewandelte Altbauwohnungen und Objekte mit hoher touristischer Nachfrage, was in den Eigentümergemeinschaften häufig zu strengen Beschlüssen bezüglich der Kurzzeitvermietung führt. Im Gegensatz dazu stehen Nachkriegs- und Siebzigerjahre-Objekte in der Kernstadt sowie Neubauanlagen im Umfeld der Bahnanbindung. Der Bahnhof Wunstorf liegt an der Strecke von Hannover nach Minden und wird von der S-Bahn Hannover bedient, was ihn für Pendler attraktiv macht und den Markt für bezugsfreie Wohnungen prägt. Jede dieser Konstellationen bringt eine andere Teilungserklärung und eine völlig andere Beschlusslage mit sich, die vor dem Verkauf akribisch geprüft werden muss.
Die Teilungserklärung mit dem dazugehörigen Aufteilungsplan legt rechtlich fest, was überhaupt zum Verkaufsobjekt gehört. Sie trennt das Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum, weist Sondernutzungsrechte zu und bestimmt die Miteigentumsanteile, nach denen sich die Kostenlast der Wohnung richtet. In der Praxis entscheidet dieses Dokument über alle Fragen, die im Verkaufsgespräch unweigerlich aufkommen. Gehört der Stellplatz physisch zur Wohnung oder handelt es sich nur um ein Sondernutzungsrecht auf dem Gemeinschaftseigentum? Ist die Terrasse Teil des Sondereigentums oder darf sie nur exklusiv genutzt werden? Darf die Wohnung beruflich genutzt oder an Touristen kurzzeitig vermietet werden?
Sie müssen die Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung und allen Nachträgen beschaffen, bevor Sie mit der Vermarktung beginnen. Nachträge werden in der Praxis regelmäßig übersehen, obwohl sie den ursprünglichen Text an entscheidenden Stellen verändern. Ein häufiger Fehler sind nachträgliche Änderungen des Aufteilungsplans, wenn beispielsweise zwei Wohnungen zusammengelegt wurden. Wenn die Beschreibung im Exposé später nicht zur aktuellen Teilungserklärung passt, ist das kein bloßer Detailfehler, sondern eine falsche Aussage über den Kaufgegenstand. Als Verkäufer haften Sie dafür und müssen dies im Kaufvertrag geradestehen.