Als Immobilienmakler haben Sie sich darauf spezialisiert, Immobilien zu verkaufen und Immobilienverkäufer zu betreuen. Immer wieder stoßen Sie dabei jedoch auf eine große Hürde: Wie finden Sie geeignete Objekte zur Vermittlung?
Eine Möglichkeit, als Makler an Objekte zu kommen, ist die Zusammenarbeit mit einem Handelsvertreter. Diese Option wollen wir Ihnen hier näher vorstellen.
Viele Maklerbüros beauftragen Handelsvertreter als freie Mitarbeiter, die ihnen Immobilienobjekte vermitteln. Diese Objekte kann der Immobilienmakler anschließend in Zusammenarbeit mit dem Verkäufer erfolgreich veräußern und somit von der daraus resultierenden Provision profitieren. Bezahlt wird der Handelsvertreter in der Regel durch eine Beteiligung an der Maklerprovision.
Die Beauftragung eines Handelsvertreters klingt zunächst verlockend – schließlich ermöglicht sie dem Makler, sich auf sein Kerngeschäft zu konzentrieren und die Akquise von neuen Objekten dem Handelsvertreter zu überlassen. Die Anstellung eines Handelsvertreters sollte jedoch gut durchdacht sein, um versteckte Risiken zu vermeiden.
Der Grat zwischen einer Tätigkeit als Handelsvertreter und einer Scheinselbstständigkeit ist schmal. Als scheinselbstständig gilt ein Handelsvertreter dann, wenn er keine unternehmerische Tätigkeit entfaltet oder arbeitnehmertypische Beschäftigungen ausübt. Das kann rechtliche Folgen haben – sowohl im Steuerrecht, als auch im Sozial- oder Arbeitsrecht.
Dabei ist nicht entscheidend, wie der Vertrag des Handelsvertreters aussieht, sondern wie seine tatsächlichen Arbeitsverhältnisse beschaffen sind. Daher ist es als Maklerbüro mit einigen Tücken verbunden, einen Handelsvertreter zu beschäftigen. Unwissende Immobilienmakler können sich so in rechtliche Schwierigkeiten bringen, wenn sie sich nicht zuvor ausgiebig über das Thema Scheinselbstständigkeit informieren.
Durch eine Partnerschaft mit City Immobilienmakler können Sie die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit umgehen. Wir vermitteln Ihnen hochwertige Immobilienobjekte, die Sie gewinnbringend vermakeln können. Da wir auf diesem Gebiet viel Erfahrung haben, wissen wir, wie wir Sie vor Vorwürfen der Scheinselbstständigkeit schützen können.
Außerdem bewahren Sie bei der Zusammenarbeit mit City Immobilienmakler Ihre Unabhängigkeit. Sie müssen uns keine Mitgliedsbeiträge zahlen und haben daher auch keine laufenden Kosten. Erst nach erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie und nachdem Sie die Maklerprovision erhalten haben, zahlen Sie uns die Beteiligung an der Maklerprovision aus.
Die Höhe der Tippgeberprovision, die wir erhalten, ist dabei abhängig vom Verkaufspreis der Immobilie: Je höher der Verkaufspreis, desto kleiner ist der Prozentanteil der Provision, den Sie an uns abgeben.
Wollen auch Sie Partner von City Immobilienmakler werden und von hochwertigen Marketingleistungen ohne Vorauszahlung profitieren? Dann kontaktieren Sie uns und wir besprechen mit Ihnen alle weiteren Konditionen unserer Zusammenarbeit. Wir freuen uns, Sie schon bald im City Immobilienmakler Team begrüßen zu dürfen!
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