Wenn Sie ein Haus erben, kann das verschiedene Schwierigkeiten, aber auch Chancen mit sich bringen. Da jedoch viele Aufgaben auf Sie als Erben zukommen, sollten Sie bei der Verwaltung des Objektes einen zuverlässigen und erfahrenen Immobilienexperten zu Rate ziehen. Unsere City Immobilienmakler sind hier die richtigen Ansprechpartner und begleiten Sie souverän durch den gesamten Prozess, wenn Sie Ihr geerbtes Haus verkaufen möchten.
Hier erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen möchten, und wie City Immobilienmakler Ihnen dabei behilflich sein kann.
Wenn eine nahestehende Person verstirbt, haben die Angehörigen neben der Trauer mit einigen Aufgaben und Herausforderungen zu kämpfen.Jeder verfolgt hierbei das Interesse, die Angelegenheiten der verstorbenen Person im besten Sinne zu regeln. Was also, wenn Ihnen ein Haus vererbt wurde? Müssen Sie sich darum kümmern? Wie gehen Sie mit der finanziellen Situation um? Was muss beachtet werden?
Neben der Situation, Ihren Verlust zu verarbeiten, ist die Verwaltung des Erbes keine leichte Aufgabe. Bei City Immobilienmakler erhalten Sie jederzeit eine kundennahe und diskrete Beratung bezüglich Immobilienangelegenheiten.
Zuerst muss grundsätzlich überlegt werden, ob Sie das Erbe antreten möchten. Hierzu haben Sie eine Frist von sechs Wochen, binnen derer eine Entscheidung getroffen werden muss. Ist das Haus zum Beispiel mit hohen Schulden oder Hypotheken belastet, können Sie in Erwägung ziehen, das Erbe im Generellen auszuschlagen.
Bei einer solchen Entscheidung kann Ihnen ein Anwalt oder ein fachkundiger Immobilienmakler behilflich sein. Er wird den Marktwert prüfen und kann so einen Ausblick auf Verkaufschancen geben.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihr Erbe anzutreten, sind Sie in der Pflicht, innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt Ihr Erbe zu melden. Innerhalb von zwei Jahren können Sie des Weiteren kostenlos den Grundbucheintrag ändern und sich als Besitzer eintragen lassen.
Für das weitere Verfahren mit dem geerbten Haus sollten Sie sich die Frage stellen: möchte ich mein geerbtes Haus verkaufen, darin wohnen oder es vermieten?
Sie sind nicht der einzige Erbe einer Immobilie? Wenn sich mehrere Erben ein Objekt teilen, muss eine einstimmige Einigung über das weitere Vorgehen getroffen werden. Jedoch hat ein vermachtes Haus für jeden Erben einen gewissen emotionalen Wert, weshalb es sich oftmals schwierig gestaltet, alle für die Entscheidung für eine Veräußerung zu begeistern. Dennoch ist es im Falle einer Erbengemeinschaft in der Regel die beste Option, wenn Sie Ihr geerbtes Haus verkaufen.
Wir von City Immobilienmakler haben einige Vorteile herausgesucht, die sich ergeben, wenn Sie gemeinsam ein geerbtes Haus verkaufen. So können Sie Ihre Miterben überzeugen:
Sollte es in Ihrer Erbengemeinschaft jedoch zu keiner Einigung kommen, so können Sie einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen, woraufhin das Haus zwangsversteigert wird. Hier werden jedoch oftmals viel niedrigere Gewinne generiert, weshalb es sich deutlich positiver auswirkt, wenn Sie Ihr geerbtes Haus verkaufen.
Wenn Sie Ihr geerbtes Haus verkaufen möchten, ist dies mit einigen Herausforderungen verbunden, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Was ist zum Beispiel ein Erbschein und wofür wird dieser benötigt? Unser City Immobilienmakler Team hat auf jede Frage eine Antwort.
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, welches Sie als Erben legitimiert. Dieser wird in der Regel als Nachweisgefordert, wenn Sie eine Änderung an dem Grundbucheintrag vornehmen lassen möchten, um sich als Besitzer der Immobilie aufnehmen zu lassen. Häufig ist die Beantragung dieses Scheins mit Kosten verbunden, die in Bezug auf den Gesamtnachlasswert und die damit verbundenen Schulden kalkuliert werden.
Sie möchten Ihr geerbtes Haus verkaufen? Das geht nur, wenn Sie im Grundbuch als rechtmäßiger Besitzer der Immobilie eingetragen sind. Hierfür wird zwar grundsätzlich die Vorlage eines Erbscheins gefordert, dies kann jedoch auch umgangen werden. So können Sie oftmals anstatt eines Erbscheins auch folgende Dokumente vorlegen:
Die Beantragung eines Europäischen Nachlasszeugnisses ist hierbei jedoch mit den gleichen Kostenverbunden wie ein Erbschein. Dies ist dementsprechend keine effektive Alternative, wenn Sie Ihr geerbtes Haus verkaufen möchten. Für die Vorlage eines Testaments benötigen Sie meist als Zusatz lediglich einen Nachweis, dass dieses notariell eröffnet worden ist.
Zu Erben ist in Deutschland keine Privatangelegenheit. Daher können verschiedene Steuern anfallen, wenn Sie Ihr geerbtes Haus verkaufen möchten. Wir von City Immobilienmakler informieren Sie hier über die Gesetzeslage und Ihre Möglichkeiten.
Erfahren Sie hier, mit welchen Methoden Sie den idealen Käufer für Ihre Immobilie finden und welche Möglichkeiten Sie haben, eine Verkaufsanzeige zu schalten.
Sie steigen bei der ganzen Bürokratie Ihres Immobilienverkaufs nicht mehr durch? Keine Sorge, mit unserer Hilfe versinken Sie nicht im Dokumentenchaos.
Innerhalb von drei Monaten nach dem Erbfall müssen Sie diesen dem Finanzamt melden. Daraufhin wird kalkuliert, inwiefern eine Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Hierbei wird der Verwandtschaftsgrad in Abhängigkeit zum Wert der Immobilie gesehen. So müssen zum Beispiel Kinder, Ehepartner oder Eltern einen viel geringeren Steuerbeitrag leisten, als Geschwister oder entferntere Verwandte.
Darüber hinaus werden jedem Erben Freibeträge gutgeschrieben. Hierbei handelt es sich um eine bestimmte Geldsumme, die Sie je nach Verwandtschaftsgrad von der Steuer absetzen können. So steht beispielsweise Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern ein Freibetrag von 500.000 € zu, wohingegen Eltern und Großeltern nur 100.000 € Freibetrag erhalten.
Wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen, bleiben Ihnen also nur dann die Steuern erlassen, wenn der Wert der Immobilie unter Ihrem Freibetrag liegt.
Eine komplette Erlassung der Steuer kann nur dann erfolgen, wenn Sie das Haus Ihres Ehepartners oder Ihrer Eltern erben und bis zu zehn Jahre darin wohnen bleiben.
Wird allerdings ein Haus an Kinder vererbt, bleibt dieses nur bei einer Größe von bis zu 200 Quadratmetern steuerfrei. Möchten Sie Ihr geerbtes Haus innerhalb der nächsten zehn Jahreverkaufen, entfällt diese Regelung also und es werden nachträglich Steuerzahlungen fällig.
Da der Bereich Erbschaftssteuern kompliziert sein kann und je nach Wert der Immobilie variiert, sollten Sie sich bei Fragen oder für eine umfassende Auskunft an einen fachkundigen Berater oder eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden, die auf Erbschaften spezialisiert ist.
Die Spekulationssteuer bezieht sich standartgemäß auf den Erlös, welcher durch einen Hausverkauf zu Stande kommt und steht in Bezug zu Ihrem regulär zu zahlenden Steuersatz. Die Zahlung dieser Steuer wird allerdings hinfällig, wenn mehr als zehn Jahre zwischen dem Kauf und Verkauf der Immobilie liegen oder wenn Sie die zu veräußernde Immobilie mindestens die vergangenen drei Jahre bewohnt haben.
Im Erbfall zählt demzufolge nicht der Zeitpunkt des Erbantrittes, sondern der tatsächliche Kaufzeitpunkt. Liegt dieser mehr als zehn Jahre in der Vergangenheit, fallen keine Spekulationssteuern an, wenn Sie Ihr geerbtes Haus verkaufen.
In der Regel gilt: wenn Ihnen eine Immobilie vermacht wird, dann erben Sie die Hypothek gleich mit. Das gilt auch für sonstige Schulden, die in Verbindung mit einem vererbten Haus stehen. Die einzige Möglichkeit, dem zu entgehen, besteht in einer Ausschlagung des Erbes.
Bei hoher Verschuldung der geerbten Immobilie kann es also dazu kommen, dass jeder mögliche Erbe das Haus nicht behalten möchte. In so einer Situation fallen die Schulden auf den Staat zurück und dieser muss sie begleichen.
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Sie stehen also vor einigen Aufgaben, wenn Sie Ihr geerbtes Haus verkaufen möchten. Gerade in einer Situation der Trauer kann das Ausmaß des Umgangs mit dem Nachlass überwältigend wirken. Zudem nimmt die gesamte Kaufabwicklung einige Zeit in Anspruch, die Sie im Trauerfall möglicherweise nicht entbehren können, wenn viele andere Angelegenheiten erledigt werden müssen.
Aber keine Sorge, Sie müssen das keinesfalls alleine regeln. Mit unserem City Immobilienmakler Netzwerk finden Sie den idealen Immobilienmakler für Ihr persönliches Anliegen. Wir garantieren Ihnen:
Wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen wollen, wickeln unsere geschulten Profis den gesamten Verkaufsprozess für Sie ab und stehen Ihnen bei weiteren Fragen und Unklarheiten selbstverständlich auch nach dem Verkaufsabschluss beratend zur Seite.
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