Abgabenpflicht

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Das Immobilien Lexikon erklärt Ihnen den Begriff Abgabenpflicht.

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Abgabenpflicht

Bei dem Kauf der eigenen vier Wände wird nicht nur der Kaufpreis fällig. Mit dem Kauf verpflichtet sich der Käufer, diverse Nebenkosten zu zahlen. Der Käufer übernimmt also eine Abgabenpflicht. Zu den Nebenkosten oder auch Abgaben zählen die Notarkosten, die Grundbuchkosten, die Grunderwerbsteuer als auch eine eventuell anfallende Maklerprovision. Die ersten drei zuvor aufgezählten Nebenkosten sind in jedem Fall zu zahlen.

Dabei ist es durchaus möglich, dass die Abgabenpflicht mehr als zehn Prozent der vereinbarten Kaufsumme beträgt. Für die Notarkosten beispielsweise, ist in jedem Fall Rechnung zu tragen, denn der Kaufvertrag wird erst rechtskräftig, wenn dieser notariell beurkundet worden ist. Dabei richten sich diese Kosten an die Höhe der Kaufsumme, sind jedoch in einer Gebührenordnung festgelegt.

Zum Eigentümer der Immobilie im rechtlichen Sinne wird der Erwerber erst, nachdem ein Eintrag in das Grundbuch erfolgt ist. Hierzu erhebt das Grundbuchamt Gebühren.

Die Grunderwerbssteuer zählt auch zu der anfallenden Abgabenpflicht. Denn für jeden Erwerb einer Immobilie muss in Deutschland diese Steuerart gezahlt werden. Denn ohne diese Besteuerung und der daraus resultierenden Zahlungsverpflichtung, erfolgt kein Eintrag in das Grundbuch. Ebenfalls erfolgt ein Eintrag in das Grundbuch, wenn ein Darlehen aufgenommen worden ist. Dieser Eintrag wird Grundschuld genannt und ist mit einer Kostengebühr verbunden.