Mit dem Tod des Erblassers gehen alle im Testament des Erblassers begründeten Rechte und Pflichten auf den Alleinerben über. Er kann also nicht den gesamten Nachlass ausschlagen oder bestimmte Vermögensgegenstände aus dem Nachlass ablehnen.Nach diesem Grundsatz müssen Sie für alles aufkommen. Mit dem Tod des Erblassers wird der Alleinerbe automatisch Erbe und erwirbt den Nachlass ohne jede Mitwirkung des Erblassers. Auch ohne dessen Wissen oder gegen seinen Willen.
Wenn sich hingegen mehrere Personen denselben Nachlass teilen, spricht man von einer Erbengemeinschaft.
Ausschlagung der Erbschaft
Der Alleinerbe kann innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbrechts die Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen, wenn er sie nicht annehmen will.
Pflichtteil im Falle der Enterbung
Durch die Einsetzung eines Alleinerben hat der Erblasser einen gesetzlichen Erben "enterbt", und der gesetzliche Erbe hat gegen den Alleinerben einen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteilsanspruch stellt keinen Anspruch auf einen Anteil am Nachlass dar, sondern muss vom Alleinerben in bar abgegolten werden.
Nur in Ausnahmefällen kann ein Alleinerbe den Pflichtteil vermeiden.
Landwirtschaft und Alleinerben
Ein Alleinerbe kann auch dann eine Rolle spielen, wenn zum Nachlass ein landwirtschaftlicher Betrieb gehört.
In diesem Fall sehen die Höfeordnungen oder ähnliche Regelungen der Bundesländer vor, dass unter mehreren Miterben ein bestimmter Erbe zum Alleinerben des Hofes wird. Ziel ist es, die wirtschaftliche Lebensfähigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben zu erhalten und die Aufteilung und Zerschlagung eines Hofes unter Miterben zu verhindern.
Hoferben müssen ihre Miterben ausgleichen.
Ein Alleinerbe erbt eine Immobilie
Der Alleinerbe wird neuer Eigentümer von
Immobilien, wenn diese im Nachlass enthalten sind.
Es ist unentgeltlich, die Erbschaft innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall auf einen nahen Verwandten des Erblassers zu übertragen.
Wenn eine natürliche oder juristische Person in einem Testament oder Erbvertrag als Alleinerbe benannt wird, ist kein Erbschein erforderlich, und es wird kein Notar benötigt, um die Übertragung zu bezeugen. Auf einem Formular muss ein Alleinerbe beantragt werden.
Der neue Grundstückseigentümer entscheidet dann über die Nutzung des Grundstücks, also über das Erbe. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten. Das Grundstück kann verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden.