Betriebskosten

Immobilien Lexikon

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Wir wissen Bescheid

Als Betriebskosten werden die laufenden Kosten bezeichnet, welche einem Eigentümer an seinem Grundstück entstehen. Zu diesen laufenden Kosten zählen jedoch auch der Gebrauch eines Gebäudes, einer Anlage, eines Nebengebäudes aber auch der von Einrichtungen. Die vorgenannten Wirtschaftseinheiten müssen jedoch einem bestimmungsgemäßen Gebrauch gerecht werden. Die Betriebskosten werden dabei in zwei verschiedene Betriebskostenarten unterteilt. So unterscheidet man die warmen sowie die kalten Betriebskostenarten. Die warmen Betriebskosten bestehen dabei immer aus denen der Kalten und man rechnet hier noch die Heizungskosten sowie die Warmwasserkosten auf.

Dem Mieter können folgende Kosten zu Lasten gelegt werden
  • Abwasser: Kosten der Entwässerungsanlage
  • Aufzug: Hierzu zählen Kosten wie für die Reinigung, Wartung, Stromkosten
  • Bekämpfung von Ungeziefer: Kosten des Kammerjägers
  • Beleuchtung der Hausanlage: Kosten der Stromversorgung aller Zugänge, des Treppenhauses und dem Keller
  • Gartenpflege: Hierzu zählen beispielsweise Neupflanzungen, Baum- und Rasenpflege
  • Gemeinschaftswaschraum: Kosten der Wartung, der Reinigung sowie die Kosten der Stromversorgung
  • Grundsteuer: Die von der Kommune erhobenen Lasten des Grundstückes
  • Hauswart / Hausmeister: Personalkosten
  • Kabelkosten / Antenne: Gemeinsam genutzte Antenne, Kabelanschluss, Satellitenanlage
  • Müllabfuhr / Reinigungskosten der Straße: Kosten gemäß Abgabenbescheid
  • Reinigung des Hauses / Hausanlage: Kosten für das Reinigungsunternehmen
  • Reinigung durch den Schornsteinfeger: Sogenannte Kehrgebühren
  • Stromversorgung: Betrifft die Stromkosten der gesamten Anlage
  • Wasserversorgung: Betreiben der Wasseruhr, Wasseraufbereitung
  • Versicherung: Sachversicherung und Haftpflichtversicherung
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