Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer. Der Darlehensgeber verpflichtet sich, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag innerhalb eines festgelegten Zeitraums zur Verfügung zu stellen.
Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, das geliehene Kapital zurückzuzahlen (§ 488 BGB). Die Details eines Darlehensvertrags variieren je nach Verwendungszweck des Darlehens. Es kann bspw. zwischen folgenden Darlehen unterschieden werden:
Eine detaillierte Kündigungsfrist ist gesetzlich geregelt und unterscheidet sich folgendermaßen.
Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist in den §§ 491 ff BGB geregelt und gesetzlich festgelegt. Der Darlehensgeber, sofern es sich um eine Bank handelt, unterliegt im Rahmen des Vertragsverhältnisses bestimmten Informationspflichten (§§ 491a, 493 BGB).
Bei einem Darlehensvertrag, der zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer (Bank) geschlossen wird, hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht und kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb 14 Tagen widerrufen (§§ 495, 355 BGB).
In Deutschland muss ein kreditgebendes Institut vor Vertragsabschluss die Kreditwürdigkeit (Bonität) eines Kreditnehmers prüfen (§ 509 BGB).
© 2022 Copyright - City Immobilienmakler Hannover