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Einheitsbewertung

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Das Immobilien Lexikon erklärt Ihnen den Begriff Einheitsbewertung.

Einheitsbewertung

Die Einheitsbewertung ist ein anlassunabhängiges und förmliches Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrages und der Grundsteuer.

Grundlage der Einheitsbewertung ist das Bewertungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1.2.1001. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind zudem die Anlagen 1 und 2 BewG und für Grundstücke die Anlagen 3 bis 8 BewG anzuwenden. Dabei handelt es sich bei der einheitlichen Bewertung um ein anlassunabhängiges und förmliches Verfahren zur Ermittlung und Feststellung von Besteuerungswerten für Grundbesitz. Die Bewertung dient dabei der Verwaltungsvereinfachung sowie der Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen.

Der Einheitswert ist der Wert, welcher einheitlich als Grundlage zur Besteuerung von mehreren Steuern herangezogen werden kann. Heute wird die Einheitsbewertung nur noch für den Zweck der Grundsteuer benötigt durch den Wegfall der Vermögenssteuer im Jahr 1996 und der Einführung der Bedarfsbewertung der Grunderwerbssteuer und der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Die Einheitswerte werden nach § 180 Abs.1 Nr 1 AO i.V.m. § 19 BewG gesondert mit dem Feststellungsbescheid festgestellt. Die Feststellung erfolgt durch das ortsnahe Finanzamt. Der Feststellungsbescheid ist bindend als Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Grundsteuermessbeträge und der Grundsteuer.

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