Erbschaftssteuerliche Grundbesitzbewertung

Immobilien Lexikon

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Erbschaftssteuerliche Grundbesitzbewertung

Die erbschaftssteuerliche Grundbesitzbewertung stellt eine Kalkulation dar, die zur Berechnung der Erbschaftssteuer bei vererbten Grundstücken oder Immobilien in Kraft tritt. Die Erbschaftssteuer selbst tritt nicht in Kraft, wenn das Objekt an den Ehegatten oder die Kinder vererbt wird und diese mindestens 10 weitere Jahre dort mit dem Erstwohnsitz gemeldet sind. Erben die Kinder, gilt eine Fläche bis 200m² als steuerfrei, alles darüber wird nach erbschaftssteuerlicher Grundbesitzbewertung bewertet und besteuert.

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Wie hoch ist die Steuer?

Die Höhe der Steuer richtet sich dabei nach der erbschaftssteuerlichen Grundbesitzbewertung, die seit 2003 grundsätzlich nach dem Ertragsverfahren erhoben wird. Hierbei wird berechnet, wie hoch die monatliche bzw. jährliche Miete des Objektes ausfällt und danach die Steuer berechnet. In die Bewertung fließt außerdem das Alter des Objektes sowie die Anzahl der möglichen Wohneinheiten ein, die einen prozentualen Faktor der Bewertung ausmachen.

Als Sonderfall gelten Grundstücke oder Immobilien, für die keine Miete berechnet werden kann und für die es keine Vergleichswerte gibt. Hierbei wird der Wert des Objektes nach Summe vom Wert des Grund und Bodens sowie etwaig vorhandener Bebauung berechnet.