Freilegungskosten

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Das Immobilien Lexikon erklärt Ihnen den Begriff Freilegungskosten.

Freilegungskosten

Die Freilegungskosten berücksichtigen jene Kosten, welche aufzubringen sind, wenn ein bebautes Grundstück aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr nutzbar ist und es alsbald zu einem Abgang der baulichen Anlage kommt. Zur Erhaltung des Bodenwerts eines unbebauten Grundstückes, ist eine Freilegung notwendig, welche mit Kosten verbunden ist. Die Freilegungskosten berücksichtigen alle Kosten, welche mit dem Abbruch des Gebäudes entstehen.

Hierzu gehört zum Beispiel die Entsorgung des anfallenden Materials, Aufwendungen für Gutachten, Sicherungen, Abbruch und Demontage. Dabei verringert sich der Bodenwert, um die üblichen Kosten der Freilegung, wenn eine Berücksichtigung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erfolgt. Man kann von einer bevorstehenden Freilegung ausgehen, wenn die Nutzbarkeit der baulichen Anlage nicht mehr nutzbar ist oder wenn der nicht abgezinste Bodenwert den Ertragswert, welcher im Ertragsverfahren ermittelt wurde, erreicht oder übersteigt.

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