Immobilie

Immobilien Lexikon

City Immobilienmakler erklärt

Immobilie

Unbewegliche Sachen sind Immobilien und Grundstücke. Kraftfahrzeuge und Möbel (bewegliche Sachen) unterliegen nicht den gleichen Regelungen wie Immobilien. Unbebaute Grundstücke werden ebenfalls als Immobilien bezeichnet, während bebaute Grundstücke als "Anwesen" bezeichnet werden. 

Eine Immobilie kann je nach Nutzung als Wohn-, Gewerbe- oder Geschäftsimmobilie klassifiziert werden.

Die Wahl der richtigen Immobilie für Ihre Bedürfnisse hängt auch von Ihrer Motivation ab. Eine Immobilie ist entweder eine Anlageimmobilie oder eine Renditeimmobilie. Schon vorhandene Immobilien bezeichnet man als Bestandsimmobilien.

Ein Neubau ist, wie der Name schon sagt, eine Immobilie, die neu gebaut wurde. Immobilien werden von Eigentümern oder Mietern bewohnt. Ältere Immobilien können oft unter Denkmalschutz stehen und dürfen deshalb nur unter strengen Auflagen saniert und umgebaut werden.

Grundstücke und Immobilien werden in Grundbüchern eingetragen. 

Die Zuordnung zu einem bestimmten Eigentümer, die Belastung mit Hypotheken, Grunddienstbarkeiten oder Reallasten sind im Sondereigentumsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1018 ff. BGB) geregelt. Kaufverträge müssen notariell beurkundet werden, wenn eine Immobilie verkauft wird (§ 311b BGB).

Sie beinhaltet den notariellen Vertrag, der das Eigentum vom Verkäufer auf den Käufer überträgt und die Eintragung der Übertragung im Grundbuch (§§ 873, 925 BGB). 

Die Übereignung bezeichnet den Vorgang. Beim Verkauf eines Eigentums werden Steuern fällig. Diese Steuern nennt man Grunderwerbssteuer. Die Höhe der Steuer ist in den Bundesländern unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen sind es 6,5 %, in Niedersachsen und Baden-Württemberg 5 %. Die Grundsteuer wird auch laufend von jedem Eigentümer einer Immobilie erhoben.

Hypotheken für Immobilien

Neben der Eignung als Sicherheit werden Immobilien auch zu besonders günstigen Zinssätzen (Hypothekenzinsen) verliehen. 

Zum Schutz des Kreditgebers kann im Grundbuch eine Hypothek auf die Immobilie eingetragen werden, die es dem Kreditgeber ermöglicht, bei einem Ausfall des Kreditnehmers (meist auch des Eigentümers) die Immobilie sofort zu pfänden.

Beim Verkauf und bei der Beleihung bestimmt der Marktwert eines Grundstücks dessen Kaufpreis. Mit Hilfe der "Grundsätze zur Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken" (Immobilienwertermittlungsverordnung) können Sie den Wert berechnen. 

Diese Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt den Verkehrswert für verschiedene Grundstücksarten. Hierbei wird zwischen dem Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren unterschieden.

Alternativ bestimmt letztlich die Zahlungsbereitschaft eines Kaufinteressenten als Kaufpreis für die Immobilie den Verkehrswert.

lexikon immobilie lexikon immobilie
Auch interessant

Das richtige Exposé

So vermeiden Sie die größten Risiken

Welche Aspekte sollte ein gutes Exposé enthalten, um Kaufinteressenten optimal anzusprechen? Unsere City Immobilienmakler Profis verraten es Ihnen hier.

Immobilien Ratgeber

Tipps für den Hausverkauf

Sie möchten Ihr Haus schnell und möglichst gewinnbringend an den idealen Käufer verkaufen? Wie das mit Sicherheit gelingt, zeigen Ihnen unsere Immobilienprofis.