Mietausfallwagnis

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Das Immobilien Lexikon erklärt Ihnen den Begriff Mietausfallwagnis.

Mietausfallwagnis

Bei der Wertermittlung einer bereits vermieteten Immobilie ist das Mietausfallwagnis ein wichtiger Faktor. Der mögliche Ausfall von Mieteinnahmen ist ein Risiko der Ertragsminderung, dass bei der Ermittlung des Wertes einer Immobilie berücksichtigt wird. Gründe für den Ausfall können Leerstände sein oder Forderungen gegenüber Mietern, die nicht beigetrieben werden können.

Gemäß Wertermittlungsverordnung können bei der Kalkulation des Mietausfallwagnisses auch die Kosten für eine Räumung mit den entsprechenden Kosten für die Rechtsverfolgung oder auch die Aufhebung eines Mietverhältnisses berücksichtigt werden.

Definiert wird das Wagnis in aller Regel als Prozentsatz der Bruttomieteinnahmen. Bei Wohnimmobilien wird häufig ein solcher von 2% angesetzt. Bei Gewerbeimmobilien hingegen wird mit einem Satz von 4% oder sogar 5% kalkuliert. Hierbei finden auch Faktoren wie die Lage der Immobilie oder die Möglichkeiten der Verwendung der Immobilie Niederschlag. Sind die Möglichkeiten der Verwendung sehr eingeschränkt, ergibt sich ein entsprechend höheres Risiko für Mietausfälle.

Die Grundlage für die Berechnung bildet hierbei die Jahresbruttomiete. Beträgt diese beispielsweise 50 000 Euro, so ergibt sich bei einer Wohnimmobilie ein Wagnis von 1 000 Euro.

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