Der Reinertrag stellt das positive Ergebnis eines gesamten Geschäftsjahres dar. Hier handelt es sich um die gesamten Erträge, welchen den gesamten Aufwendungen gegenüber gestellt werden. Die Differenz bestimmt letztendlich den Reinertrag. Je nach Unternehmensform müssen diese Reingewinne entsprechend ausgewiesen werden. Hierzu zählen der Einzelkaufmann sowie die Personengesellschaften. Im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung muss der Betrag zudem als Habensaldo aufgeführt werden. Aufgeführt werden muss der Betrag weiterhin in der Bilanz auf den Kapitalkonten. Das gilt auch für den Kommanditisten, welcher die vorgeschriebene Einlage geleistet hat, egal ob für das Sonderkonto oder das Darlehenskonto.
Auch Kapitalgesellschaften müssen den Ertrag ausweisen und zwar gemäß Handelsrecht und im Fall von Jahresüberschuss. Eine wichtige Rolle spielt hier auch die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz. Hier geht es um die letzte Stelle des Eigenkapitals. Das Gegenteil von Reinertrag ist der sogenannte Reinverlust, dieser muss ebenfalls in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden.
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