Der Verkauf einer Immobilie beinhaltet einige Kosten, auf die Sie vorbereitet sein sollten. Behalten Sie mit unserer Hilfe sämtliche versteckten Kosten stets im Blick, damit Sie Ihren Hausverkauf strukturiert planen können und keine bösen Überraschungen auf Sie warten.
City Immobilienmakler ist der professionelle Partner an Ihrer Seite – auch, wenn es um Finanzielles geht.
Eine Maklerprovision fällt immer dann an, wenn Sie ein versierter Immobilienmakler bei Ihrer Veräußerung unterstützt. Wer genau diese bezahlt, ist ab dem 23.12.2020 genau festgelegt. Demnach soll die Courtage zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden, wobei Sie als Verkäufer allerdings mindestens die Hälfte selbst übernehmen müssen.
Bisher verfolgen die Bundesländer noch jeweils eigene Strategien zur Bezahlung des Maklers. So kann es sein, dass der Verkäufer hierbei nichts zahlen muss oder der Betrag zwischen beiden aufgeteilt wird. Informieren Sie sich also rechtzeitig vor der Veräußerung darüber, ob Sie die Maklercourtage in Ihr Budget aufnehmen müssen. Wie hoch diese ausfällt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich festgelegt, jedoch beträgt sie meist zwischen 6 und 7%. Manchmal wird sogar in den einzelnen Regionen jeweils individuell entscheiden, wie Beispielsweise in Niedersachsen.
Vor dem Immobilienverkauf sollten Sie sich bewusst darüber werden, ob bei Ihrem Objekt Renovierungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Dies können Sie zum Beispiel auch von einem Immobilienmakler einschätzen lassen, denn eine sanierte Wohnung, kann den Verkaufspreis erhöhen. Planen Sie also notwendige Arbeiten vorab ein und berechnen Sie genau, welche Kosten hierfür anfallen, denn oftmals ist es mit dem Streichen einer einzelnen Wand nicht getan, wenn das Haus eine längere Zeit bewohnt wurde. Der zuständige Handwerker kann Ihnen hier einen Kostenvoranschlag liefern, den Sie in Ihre Budgetplanung mit einbeziehen sollten.
Um den realen Wert und einen marktkonformen Preis für Ihr Haus zu ermitteln, wird eine Immobilienwertermittlung durchgeführt. Dies übernimmt in der Regel ein Immobilienmakler. Falls der ermittelte Wert allerdings vor Gericht Bestand haben soll, muss hier ein Sachverständiger oder Gutachter zu Rate gezogen werden. Je nach Art der Bewertung fallen hier unterschiedliche Kosten an. Das weniger umfangreiche Gutachten eines Maklers ist hierbei meist günstiger. Informieren Sie sich also am besten im Voraus darüber, welches Verfahren in Ihrem Fall eingesetzt werden muss, und besprechen Sie die Kostendetails mit einem Experten Ihrer Wahl, zum Beispiel aus dem City Immobilienmakler Team.
City Immobilienmakler zeigt Ihnen hier, welche Fehler Sie vermeiden sollten, um bei Ihrem Haus- oder Wohnungsverkauf erfolgreiche Preisverhandlungen zu führen.
Besichtigungstermine sind nicht zu unterschätzen, denn hier lauern einige Fehlerquellen. Mit City Immobilienmakler werden Sie bestens darauf vorbereitet."
Ob für die Exposéerstellung, die Immobilienbewertung oder zur Information möglicher Käufer – ein gewisses Kontingent an vorgegebenen Unterlagen muss bei jedem Hausverkauf beantragt und meist auch bezahlt werden. Die Kosten hierbei weichen, je nach Behörde oder Bezugsquelle, oft stark ab. Fragen Sie also direkt bei den zuständigen Stellen oder Sachverständigen nach und bitten Sie um eine Kostenaufstellung, damit Sie genau wissen, welche Zahlungen auf Sie zukommen und wann diese zu leisten sind.
Notwendige Unterlagen für Ihren Hausverkauf:
Nicht nur, wenn Sie einen Auszug aus dem Grundbuch anfordern, kostet Sie das etwas, sondern auch, wenn Sie, wie bei einem Hausverkauf zwangsläufig erforderlich, den Grundbucheintrag ändern lassen möchten. Hier wird dann an Ihrer Stelle der neue Besitzer Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks eingetragen. Die Kosten sind hierbei abhängig vom Verkaufspreis und werden vom Grundbuchamt festgelegt. Bei der Grundbuchänderung können Sie sich zudem an einen Notar wenden, der diese Aufgabe für Sie übernimmt. In diesem Fall sollten die Notargebühren ebenfalls in Ihrer Kostenplanung mit einkalkuliert werden.
Wie lange wohnen Sie bereits in Ihrem Haus? Ist es mittlerweile abbezahlt? Wenn nicht, und zum Verkaufszeitpunkt noch Schulden bei der Bank bestehen, müssen diese meist in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung abbezahlt werden. Zusätzlich müssen Sie in der Regel die übrigen Darlehenssätze ebenfalls begleichen. Aber nicht immer!
Eine Ausnahme können Sie nutzen, wenn Sie der Bank durch den neuen Käufer einen Ersatzkreditnehmer anbieten und somit quasi Ihre restlichen Schulden auf den neuen Besitzer übertragen. Bieten Sie der Bank oder Ihrem Darlehensgeber einen „zumutbaren“ Ersatzkreditnehmer an, und besteht ein berechtigter Grund für Sie, aus dem Vertrag auszutreten, können Sie somit die oftmals hohe Summe einsparen.
Bei einem Hausverkauf handelt es sich um ein Geschäft mit viel Geld, das Ihnen eine gute Einkaufsquelle bietet. Daher wird, sobald Sie einen gewissen Gewinn erzielen, dieser in Ihrem Steuerblatt vermerkt. Wann Sie letztendlich den Verkaufspreis versteuern müssen und welche Arten von Steuern dabei anfallen, zeigen wir Ihnen hier.
In der Regel fällt für Sie als Privatverkäufer keine Gewerbesteuer beim Hausverkauf an. Eine Ausnahme jedoch: sollten Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien veräußert haben, wird dies als geschäftlicher Immobilienhandel angesehen und Sie müssen sowohl die Gewerbesteuer als auch die Einkommenssteuer von Ihrem Gewinn abziehen.
Vielleicht haben Sie den Begriff Spekulationssteuer schon einmal gehört. Eine solche Steuer fällt bei privaten Hausverkäufen an, falls Sie weniger als zehn Jahre im Besitz der Immobilie waren. Wie viel Sie hierbei abgeben müssen, wird abhängig von Ihrem Einkommen und dem Gewinn des Immobilienverkaufs berechnet. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. Die Spekulationssteuer kann zum Beispiel unter bestimmten Umständen gespart werden, wenn eine Eigennutzung stattgefunden hat oder Sie geerbt haben.
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