Allgemein

Wohneigentum verpflichtet

Sanierungsplicht bei exklusiver Nutzung gilt auch für Dachterrassen

Verantwortung in guten wie in schlechten Zeiten

Wer nicht gut vorbereitet ist, kann von Wohnungseigentum und den Pflichten, die es mit sich bringt, bisweilen unangenehm überrascht werden. Was vor zwei Jahren einem Wohnungsbesitzer passiert ist, sollten Sie als Zeichen sehen, sich eingehend zu informieren: Er hatte den alleinigen Zugang zu einer Dachterrasse in seinem Wohngebäude, dachte jedoch, dass die Reparaturkosten von der Gemeinschaft getragen werden würden. Der Bundesgerichtshof sah das anders (siehe Urteil vom 04.05.2018, Az.: V ZR 163/17).

Wissen ist Macht

Wenn wir im Laufe der Jahre Eines gelernt haben, dann ist es dies: Warnende Beispiele wirken. Also geben wir sie gerne weiter, um frische Besitzer von Eigentumswohnungen vor bösen Überraschungen zu warnen. Wer sich vor dem Kauf nicht genau informiert, auf den kommen schnell unerwartete finanzielle Verpflichtungen zu.

Hat eine Immobilie mehrere Wohneinheiten, so liegt in der Regel eine Teilungserklärung vor. Diese bestimmt, wer welche Gebäudeteile nutzen kann wer sie dann auch renovieren muss. Können alle den gemeinschaftlichen Pool benutzen, so müssen auch alle seine Renovierung bezahlen. Darf jedoch nur ein Anwohner ihn verwenden, so ist er auch allein verantwortlich für seine Instandhaltung.

Teilungserklärungen beachten!

Der BGH hat nun bestätigt, dass dies auch für Dachterrassen gilt. Ein Anwohner eines Mehrparteienhauses hatte alleiniges Nutzungsrecht einer dortigen Dachterrasse. Als sie renoviert werden musste, war er entrüstet, dass er die Reparaturen allein zahlen sollte – schließlich war er technisch gesehen nicht der einzige Nutzer der Dachterrasse, die auch als Dach für die darunterliegende Wohnung fungierte.

Der Beschluss der Wohnungseigentümerschaft, dass der Anwohner die alleinige finanzielle Verantwortung trägt, wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt. Das bedeutete, dass der Anwohner die Renovierung der Dachterrasse komplett aus eigener Tasche zahlen musste.

Benvenuto in Bella Italia!

Wählen Sie den richtigen Moment

Wir ziehen das Fazit: Informieren Sie sich vorher, wozu eine Teilungserklärung Sie im Falle einer Renovierung verpflichtet und überlegen Sie sich gut, ob Sie diese Verpflichtung eingehen können und wollen. Steht eine Renovierung, für die Sie nicht zahlen können oder wollen, in den Sternen, so sollten Sie unbedingt verkaufen, bevor der Beschluss gefasst ist. Tun Sie dies nämlich nachher, werden Sie entdecken, dass der Wert Ihrer Wohnung signifikant gesunken ist. Schließlich wird der neue Besitzer nach dem Erwerb der Wohnung dann auch gleich für die teure Renovierung der Dachterrasse verantwortlich sein.

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