Bezeichnung, Zustand und Inventar der Immobilie
Beim Verkauf einer Immobilie muss einiges berücksichtigt werden, was den Gesamt-Verkaufszustand des Objektes angeht. So muss beispielsweise die Überschreibung von Möbeln, Böden, Tapeten, Küchengeräten oder auch Öl im Kaufvertrag festgehalten werden. Dies sichert den Verkäufer ab und der Käufer erhält einen idealen Überblick über den Bestand der Immobilie. Auch die genaue Bezeichnung des Gebäudes darf im Vertrag nicht fehlen. So muss hier geregelt werden, ob es sich beispielsweise um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder einen Bungalow handelt.
Hinzu kommen Details zur Beschaffenheit der Immobilie. Ist beispielsweise das Fundament brüchig oder fehlt eine Balustrade am Balkon? All dies sind Faktoren, die dem Interessenten vor dem Kauf auf jeden Fall mitgeteilt und auch im Kaufvertrag eindeutig festgeschrieben werden müssen. Die Regelung beinhaltet zudem die Rechte des Käufers, sollte er gewisse Mängel erst nach dem Kauf entdecken oder sollten ihm diese verschwiegen werden. Deshalb ist es wichtig, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen, um sich für alle Eventualitäten abzusichern.