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Der Immobilienvertrag – diese Punkte dürfen nicht fehlen

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Ein Immobilienverkauf muss, um rechtsgültig zu sein, durch einen notariell beglaubigten Immobilienkaufvertrag gestützt werden. In diesem sind Vorgehensweisen, Finanzielles sowie Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer genaustens aufgeführt. So können sich beide Seiten optimal absichern. Unsere City Immobilienmakler erklären Ihnen hier, welche Faktoren einem solchen Vertrag zugrunde liegen. Diese werden manchmal zudem noch vom Notar individuell erweitert.

Bezeichnung, Zustand und Inventar der Immobilie

Beim Verkauf einer Immobilie muss einiges berücksichtigt werden, was den Gesamt-Verkaufszustand des Objektes angeht. So muss beispielsweise die Überschreibung von Möbeln, Böden, Tapeten, Küchengeräten oder auch Öl im Kaufvertrag festgehalten werden. Dies sichert den Verkäufer ab und der Käufer erhält einen idealen Überblick über den Bestand der Immobilie. Auch die genaue Bezeichnung des Gebäudes darf im Vertrag nicht fehlen. So muss hier geregelt werden, ob es sich beispielsweise um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder einen Bungalow handelt.

Hinzu kommen Details zur Beschaffenheit der Immobilie. Ist beispielsweise das Fundament brüchig oder fehlt eine Balustrade am Balkon? All dies sind Faktoren, die dem Interessenten vor dem Kauf auf jeden Fall mitgeteilt und auch im Kaufvertrag eindeutig festgeschrieben werden müssen. Die Regelung beinhaltet zudem die Rechte des Käufers, sollte er gewisse Mängel erst nach dem Kauf entdecken oder sollten ihm diese verschwiegen werden. Deshalb ist es wichtig, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen, um sich für alle Eventualitäten abzusichern.

Finanzielle Bedingungen

Selbstverständlich dient der Immobilienvertrag auch dazu, alle finanziellen Aspekte des Kaufs lückenlos abzudecken. Neben dem von beiden Parteien akzeptierten Kaufpreis, sollten also auch Faktoren wie die Finanzierungsvollmacht der Bank hier auftauchen. Diese regelt, dass bei einem Darlehen das Haus als finanzielle Rücklage der Bank dient, bis der Kredit vollends abbezahlt ist. Zudem regelt der Kaufvertrag, wann die Zahlung des Kaufpreises fällig wird und ab wann der Eigentumserwerb im rechtsgültigen Sinne stattfinden kann. Diese Faktoren klärt der Notar vorab und wird Sie hier ausführlich informieren.

Finanzielle Bedingungen

Ein weiterer Prunkt, der in einem solchen Vertrag aufgelistet werden kann, ist die Instandhaltungsrücklage. Nicht jeder Verkäufer hat jedoch eine solche Rücklage für mögliche Renovierungs- oder Reparaturmaßnahmen angespart, weshalb dieser Unterpunkt nicht in allen Verträgen zwangsläufig aufgeführt wird. Wird diese Rücklage allerdings beim Verkauf berücksichtigt, kann dies den Preis anheben.

Grundbuch- und Besitzregelungen

Neben den Details zur Immobilie, zu Ihrer Person und der Finanzierung, müssen im Immobilienvertrag zusätzlich einige rechtliche Faktoren berücksichtigt werden. Eine wichtige Rolle beim Immobilienverkauf spielt das Grundbuch, weshalb wir ihm einen ganzen Absatz widmen. Wichtig ist hier zum Beispiel die Klausel über die Löschung oder den Übergang der bestehenden Grundschulden auf den Käufer. Zusätzlich werden auch darüber hinaus vorhandene Grundbucheinträge schriftlich festgehalten. Dies kann zum Beispiel ein bestehendes Wohnrecht sein, welches jedoch auch auf Wunsch des Käufers gelöscht werden kann. Des Weiteren müssen natürlich der Eigentumsübergang und das hier festgelegte Verfahren im Kaufvertrag verankert werden. So wird beispielsweise die Reservierung der Immobilie im Grundbuch festgehalten, bis der volle Betrag der Kaufsumme dem Verkäufer zugeschrieben wurde und der Grundbucheintrag entsprechend geändert wird. Hinzu kommt die Regelung zum Besitzübergang, welche besagt, dass der Käufer ab Erhalt des Wohnungsschlüssels diese nutzen darf.

Über all diese Faktoren müssen sich beide Parteien bei einer Überschreibung im Voraus einig werden. Erst dann geht es zum Notar für die Vertragsunterzeichnung.

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