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Immobilienverkauf nach der Trennung
Nach einer Trennung ist das emotionale Chaos oft allgegenwärtig. Bei der Frage, ob, wie und wann Sie das gemeinsame Haus verkaufen sollten oder möchten, empfiehlt sich gleichwohl eine größtmögliche Besonnenheit beider Partner, um herbe finanzielle Verluste zu vermeiden. Knapp jede dritte in Deutschland geschlossene Ehe wird wieder geschieden. Kurz nach der Trennung schlagen die emotionalen Wellen häufig so hoch, dass kaum vernünftige Entscheidungen getroffen werden können.
Warten Sie daher zunächst ein paar Wochen nach der Trennung bis eine gewisse seelische Stabilität eingekehrt ist, bevor Sie mit möglichst kühlem Kopf Lösungen für die gemeinsame Immobilie zu finden suchen. Unser Leitfaden gibt Ihnen eine Orientierung für ein kluges Vorgehen, wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten.
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Haus verkaufen nach der Trennung
Grundsätzlich wird mit der Heirat eine sogenannte Zweckgemeinschaft begründet. Dies bedeutet, das gemeinsam während der Ehe erzielte Vermögen wird nach einer Trennung hälftig aufgeteilt. Bei Einigkeit mit Ihrem Partner können Sie also Ihr Haus verkaufen und den Erlös nach Abzug aller Kosten zu gleichen Teilen unter sich aufteilen.
Alternativ kann sich einer der beiden Partner nach der Trennung auszahlen lassen, wenn der andere das Haus nicht verkaufen möchte. Versuchen Sie unbedingt trotz oft blankliegender Nerven eine Einigung mit Ihrem Partner zu erreichen, um das Risiko einer sogenannten Teilungsversteigerung auszuschließen. In diesem denkbar schlechtesten Fall kann das Haus auf Antrag eines Ehepartners zwangsversteigert werden. In der Regel wird damit nur ein Verkaufserlös von rund 60 Prozent des Immobilienwerts erzielt.
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Wenn Sie zu Beginn Ihrer Ehe einen Ehevertrag geschlossen haben, dann sind darin vermutlich von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung bei einer Trennung getroffen worden. Ein solcher Vertrag erleichtert es im konkreten Fall, Ihr Haus zu verkaufen.
Dies gilt besonders, wenn Sie als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, weil Sie die Immobilie beispielsweise schon vor der Heirat gekauft oder geerbt haben. Beachten Sie jedoch, dass Sie Ihrem Partner im Falle einer Trennung trotzdem einen Ausgleich zahlen müssen, wenn Sie das Haus verkaufen und dieses der sogenannte „wesentliche Vermögenswert” Ihrer Gemeinschaft war.
Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie bei absehbarer oder kurz zuvor erfolgter Trennung quasi einen Ehevertrag “nachholen”, in dem Sie einvernehmlich Unterhaltsansprüche, Zugewinn- und Versorgungsausgleich vereinbaren und so das gerichtliche Scheidungsverfahren enorm beschleunigen und Kosten sparen. Idealerweise klären Sie darin auch die Modalitäten, um Ihr Haus zu verkaufen.
Darlehen und Verbindlichkeiten
Vermutlich haben Sie Ihr gemeinsames Haus auch gemeinsam über einen Kredit finanziert. Nach der Trennung oder Scheidung bleiben Sie beide zusammen in der Tilgungsverpflichtung. Solange die einmal geschlossenen Kreditverträge weiterlaufen, kann sich die Bank mit ihren Forderungen an beide Kreditnehmer wenden. Dies gilt auch, wenn eine Hälfte der Immobilie im Rahmen der Trennung auf einen Partner übertragen wurde.
Kann oder will einer der Partner den Kredit nicht bedienen, ist die Bank schlussendlich befugt, das Haus zu versteigern. Sprechen Sie daher unbedingt mit Ihrer Hausbank, wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten. Die Aussichten, dass die Bank Sie aus dem Vertrag entlässt, sind allerdings gering. Die Tilgung der Hauskredite sollte daher vorsorglich mit in den Trennungsunterhalt eingerechnet werden.
CITY Immobilienmakler
Eine Trennung markiert immer einen Bruch in der bisherigen Lebensplanung. Wenn Sie in der ohnehin emotional belastenden Situation ein Haus verkaufen möchten oder müssen, vertrauen Sie diese wichtige Aufgabe einem erfahrenen und fachkundigen Makler von CITY Immobilienmakler an. Wir können kein zerbrochenes Geschirr wieder kitten, aber mit dem Erlös aus Ihrem erfolgreichen Immobilienverkauf möglicherweise das Fundament für einen Neuanfang legen.
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