Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, obwohl es noch mit einer Hypothek oder Grundschuld belastet ist, fragen Sie sich sicher, ob dies nicht nachteilig sei. Tatsächlich kommt es in der Praxis relativ häufig vor, dass Menschen ihr Haus verkaufen, obwohl es noch nicht abbezahlt ist. Unsere Berater von CITY Immobilien sind auf diesen Fall vorbereitet und helfen Ihnen, Ihr Haus auch mit Grundschuld zu verkaufen.
Sie möchten Ihr Haus verkaufen, aber es ist noch mit einer Grundschuld belastet? Wir beraten Sie gerne und erklären Ihnen in diesem Artikel, wie Sie Ihr Haus trotz Grundschuld verkaufen können.
Bei der Immobilienfinanzierung über einen Kredit dient die Grundschuld der Absicherung der Bank für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers. Die Grundschuld ist nach BGB eine Form des Grundpfandrechtes, sie wird im Grundbuch eingetragen.
Die Grundschuld ist nicht mit der Hypothek zu verwechseln. Bei der Hypothek handelt es sich um eine konkrete Darlehenssumme, die erlischt, sobald der Kredit zurückgezahlt wurde. Die Grundschuld hingegen besteht unabhängig von der Darlehenssumme, sie kann nach der Tilgung des Darlehens entweder gelöscht oder für einen neuen Kredit verwendet werden.
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Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, obwohl es noch mit einer Grundschuld belastet ist, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können die Grundschuld löschen lassen oder die Grundschuld wird auf den Käufer übertragen. Welche Variante zu empfehlen ist, hängt von verschiedenen Umständen ab.
In den meisten Fällen wird die Grundschuld gelöscht, aber es kann auch gute Gründe für die Übertragung auf den Käufer geben, beispielsweise wenn der Käufer ein Darlehen für einen Umbau oder die Renovierung benötigt.
Wenn Sie bei Ihrem Hausverkauf die Grundschuld löschen lassen möchten, müssen Sie zunächst das entsprechende Darlehen tilgen. Getilgt wird das Darlehen in den meisten Fällen durch den erzielten Kaufbetrag.
Für die Löschung der Grundschuld brauchen Sie die sogenannte Löschungsbewilligung Ihres Kreditgebers, diese bedarf einer notariellen Beurkundung. Die notwendigen Unterlagen leitet ein beauftragter Notar an das Grundbuchamt weiter.
Nach Überprüfung der Unterlagen wird dann die Grundschuld gelöscht und dies wird im Grundbuch vermerkt. Wir von CITY Immobilienmakler beraten Sie in diesem Fall gerne und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für die Löschung der Grundschuld benötigen.
Für die Löschung fallen Gebühren an. Diese setzen sich aus den Notargebühren und den Gebühren des Grundbuchamtes zusammen. Üblich ist ein Betrag von 0,2 % der Schuldsumme für den Notar. Die Gebühren der Grundbuchämter unterscheiden sich je nach Bundesland.
Die Übertragung der Grundschuld kann in bestimmten Situationen sowohl für Sie als auch für den Käufer Ihrer Immobilie interessant sein. Wenn beispielsweise der neue Eigentümer ohnehin vorhat, einen Kredit aufzunehmen, kann er möglicherweise durch die Übernahme der Grundschuld ein neues Darlehen zu besonders günstigen Konditionen bei dem Kreditinstitut aufnehmen. Zudem sparen beide Parteien die Gebühren für die Löschung bzw. Neueintragung.
Der Käufer zahlt bei einer Übernahme der Schuld normalerweise die offene Forderung an den Kreditgeber und nimmt dann ein neues Darlehen auf. Hierbei kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Alternativ kann der Käufer den Kredit auch übernehmen, das kann bei besonders zinsgünstigen Krediten lohnend sein. In diesem Fall muss die Bank der Übernahme des Kredites durch den Käufer jedoch zustimmen.
Die Übernahme Ihres Kredites durch den Käufer kann etwas heikel sein, denn Banken können die Übernahme verweigern. In einem Urteil (Aktenzeichen XI ZR 398/02) hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Übernahme eines Kredites durch den Käufer dann zumutbar ist, wenn das Risiko eines Kreditausfalls durch den neuen Kreditnehmer in etwa vergleichbar mit der vorherigen Sicherheit ist. Banken dürfen nach diesem Urteil allerdings Verwaltungsgebühren für den Tausch der Sicherheiten erheben.
Besteht ein Interesse an der Übernahme der Grundschuld, raten wir unseren Klienten, die ein Haus verkaufen möchten, grundsätzlich dazu, sich mit dem Käufer zu beraten und sich rechtzeitig mit der Bank in Verbindung zu setzen, um eine mögliche Übernahme der Grundschuld und die dafür nötigen Formalitäten zu klären.
Es ist grundsätzlich möglich, ein Haus zu verkaufen, auf dem noch eine Grundschuld lastet. Der Verkauf kann allerdings etwas zeitaufwendiger werden als bei einer lastfreien Immobilie.
Früher galt die Regel, dass lastfreie Immobilien einfacher und zu besseren Preisen verkauft werden können, als belastete. Doch der Markt hat sich geändert. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Immobilien ist es heutzutage auch kein Problem mehr, ein belastetes Haus zu einem guten Preis zu verkaufen. Lassen Sie sich noch heute unverbindlich bei CITY Immobilienmakler beraten. Wir haben uns auch auf den Verkauf von belasteten Immobilien spezialisiert und sind in der Lage, Ihr Haus zu verkaufen.
Ob die Löschung oder die Übernahme der Grundschuld die beste Option ist, wird im Einzelfall mit Ihnen abgeklärt und mit dem Käufer besprochen. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite, wenn Sie Ihr durch eine Grundschuld belastetes Haus verkaufen möchten, und informieren Sie über die nötigen Schritte und Formalitäten.
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