Eine insolvente Person ist nicht in der Lage, ihre Schulden zu bezahlen. Bei einem Insolvenzverfahren wird das Vermögen des Schuldners an einen gerichtlich bestellten Verwalter übertragen, der den Erlös an die Gläubiger verteilt. Ziel ist es, die Gläubiger des Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen.
Das Insolvenzverfahren kann sowohl über das Vermögen natürlicher Personen (z. B. Bürger) als auch über das Vermögen juristischer Personen (z. B. Unternehmen oder Vereine) eröffnet werden. Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist eine Möglichkeit für Verbraucher, die nicht mehr als 19 Gläubiger haben. In allen anderen Fällen wird ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Antragsberechtigt ist der Schuldner, aber auch alle Gläubiger. Bei einer juristischen Person ist die bilanzielle Überschuldung eine Ursache für die Insolvenz. Schuldner, die zahlungsunfähig sind, können innerhalb von vier Wochen 90 % ihrer Verpflichtungen nicht erfüllen.
In der Regel verpflichtet sich der Schuldner in einem Insolvenzverfahren bei einer Privatperson (Verbraucher), sein unpfändbares Nettoeinkommen an einen vom Gericht bestellten Treuhänder zurückzuzahlen, der es dann über einen Zeitraum von 6 Jahren an die Gläubiger verteilt.
Ein Schuldner, der in dieser Zeit Wohlverhalten gezeigt hat, kann beim Gericht eine Restschuldbefreiung beantragen und nach dieser Zeit von seinen restlichen Verbindlichkeiten befreit werden. Der Schuldner wird dann schuldenfrei.
Die Insolvenz muss von juristischen Personen innerhalb von 3 Wochen nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beantragt werden. Geschäftsführer einer GmbH riskieren eine Strafverfolgung wegen Insolvenzverschleppung und Konkursverschleppung sowie Veruntreuung von Arbeitsentgelt und Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen, wenn sie diese Frist missachten.
Die Insolvenz ist für viele Schuldner eine schreckliche Vorstellung. Vor der Insolvenz war der Verlust des persönlichen Ansehens eine ernste Angelegenheit. Diesem Missstand hat der Gesetzgeber Rechnung getragen.
Durch die Restschuldbefreiung hilft die Verbraucherinsolvenz dem Verbraucher, aus der Verschuldung herauszukommen.
Ein Insolvenzantrag in Kombination mit einem Eigenverwaltungsantrag kann es ermöglichen, ein Unternehmen zu sanieren und unter Insolvenz fortzuführen, auch wenn es aus eigener Kraft wirtschaftlich lebensfähig ist.
Eine Insolvenz sollte in diesem Sinne als Chance für einen Neuanfang gesehen werden.
Immobilien werden zwangsversteigert oder, wenn sie vermietet sind, unter Zwangsverwaltung gestellt, wenn der Eigentümer (natürliche Person) die Kreditkonditionen nicht mehr aufbringen kann. Oft ist damit ein Privatinsolvenzverfahren verbunden.
Ein privater Verkauf ist auf jeden Fall zu empfehlen, da der Erlös aus einer Zwangsversteigerung weit unter dem Wert der Immobilie liegt. Dies bringt nicht nur mehr Geld, sondern verringert auch das Ausfallrisiko für die Bank.
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