Der Begriff Immobilien bezieht sich auf Grundstücke und Bauwerke (Häuser, Wohnungen). Zu den Immobilien gehören auch unbebaute Grundstücke. Unbebaute Grundstücke werden als Liegenschaft bezeichnet, während bebaute Grundstücke als Anwesen bezeichnet werden.
Privat genutzte Wohnimmobilien und gewerblich genutzte Immobilien werden im Mietrecht unterschiedlich behandelt. Immobilienmakler dürfen für Wohnimmobilien maximal eine Courtage von zwei Monatsmieten verlangen.
Bei Gewerbeimmobilien gibt es keinen Höchstpreis. In Immobilien wird oft investiert, weil ihr Wert beständig ist.
Immobilienwerte werden von einer Reihe von Faktoren beeinflusst. Angebot und Nachfrage haben einen erheblichen Einfluss auf den Wert einer Immobilie, ebenso wie ihre Größe und Lage.
Immobilien sind unbewegliche Sachgüter und werden hier als Sicherheiten für den Kredit der Bank verstanden, da Immobilien als besonders stabile und langfristige Anlage angesehen werden.
Immobilien werden nach ihrer Nutzung kategorisiert, darunter Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Spezialimmobilien. Sonstige Vermögenswerte unterscheiden sich von Immobilien durch folgende Merkmale:
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