Auslandsimmobilien

City Immobilienmakler unterstützt und berät Sie beim Kauf von Auslandsimmobilien, damit für Sie Immobilien keine Grenzen haben.

Sind Sie daran interessiert, ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung im Ausland zu kaufen? Es kann schwierig sein, den richtigen Standort für eine Auslandsimmobilie zu finden. Entdecken Sie Traumimmobilien mit City Immobilienmakler.

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Wie Sie ganz einfach eine Auslandsimmobilie erwerben können.

Viele Deutsche können sich vorstellen, im Ausland in Immobilien zu investieren. Ganz gleich, ob Sie eine Zweitwohnung für Ihren Urlaub oder Ihren Ruhestand kaufen wollen, Immobilieninvestments können im Ausland eine gute Entscheidung sein. Hierbei ist es aber wichtig, dass der Hauskauf sorgfältig geplant ist und die aktuellen Entwicklungen und Gesetzgebungen am Wunschort Ihrer Auslandsimmobilie berücksichtigt. City Immobilienmakler unterstützt Sie beim Immobilienkauf im Ausland. Wir informieren uns über die Praktiken und die Gesetzgebung im Immobilienbereich außerhalb Deutschlands und stehen beratend als Fels an Ihrer Seite.

Wir helfen bei ausländischen Immobilienaktivitäten

Lassen Sie sich nicht aufs Glatteis führen beim Erwerb einer Auslandsimmobilie. City Immobilienmakler ist Ihr Schutz gegen Fallen, die bei ausländischen Immobilienaktivitäten drohen können und als Makler beim Immobilienkauf stets an Ihrer Seite.

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Käuferschutz: Ungleiche Praktiken

Für den Erwerb von Immobilien gibt es keine gemeinsamen Bestimmungen zwischen den Ländern, auch nicht in der Europäischen Union. Jedes Land wendet seine eigenen administrativen und rechtlichen Formalitäten an, die von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können. Oftmals bieten sie weniger Schutz als in Deutschland.

Die Unterzeichnung eines Vorvertrags, in dem die Verpflichtungen des Käufers und des Verkäufers vor dem endgültigen Kaufvertrag festgelegt werden, ist nicht immer obligatorisch. In Portugal beispielsweise kann der Verkauf innerhalb von drei oder vier Wochen abgeschlossen werden. In Spanien, Belgien und England, wo es eine Form des Vorvertrags gibt, gibt es nicht immer eine Bedenkzeit oder ein Widerrufsrecht. Sobald Sie das Dokument unterzeichnet haben, können Sie Ihre Meinung nicht mehr ändern.

Vorsicht bei der Baukonformität

Auch die im Kaufvertrag geforderten Garantien im Kontext des Baues können von Land zu Land sehr unterschiedlich sein. In Spanien und Italien sind die Bauherren verpflichtet, eine Zehnjahresversicherung abzuschließen. Diese garantiert für 10 Jahre die Behebung von Schäden, die nach der Abnahme des Werkes auftreten. Der Käufer ist insbesondere vor versteckten Mängeln (z. B. Überschwemmung eines Hauses oder mangelhafte Fundamente) geschützt.

Andererseits sind einige Länder berüchtigt für Probleme mit der Konformität oder sogar Rechtmäßigkeit von Bauwerken. In Portugal und Griechenland zum Beispiel werden Baugenehmigungen nicht immer eingehalten. Um Streitigkeiten zu vermeiden, beantragen wir eine Konformitätsbescheinigung, in der der Umfang des Grundstücks angegeben ist.

Außerhalb Europas kann es sogar zu vermögensrechtlichen Schwierigkeiten kommen. Vor allem in Marokko und Thailand ist es kompliziert, einen Eigentumsnachweis zu erhalten

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Kenntnis der Verwaltungs- und Rechtspraktiken

Bevor Sie sich auf die Suche nach Ihrer Wunschimmobilie machen, sollten Sie sich über die Formalitäten in dem Land informieren, das Sie in Betracht ziehen. City Immobilienmakler unterstützt Sie dabei und beschafft die notwendigen Informationen für Sie.

Wir knüpfen für Sie die Fäden im Ausland

Um Ihren Immobilienerwerb im Ausland abzusichern, sollten die Kontakte zu bspw. Maklern im jeweiligen Land geknüpft werden. Die Malerkollegen im Ausland sind auf das betreffende Land spezialisiert und kennen die Rechte und Gesetze.

Gut zu wissen: Je nach Land ist es nicht unbedingt der Notar, der den Verkauf registriert.

  • In Spanien kann der Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt aufgesetzt werden. Der Notar wird Sie einfach unterschreiben lassen und den Verkauf registrieren.
  • In England macht der Anwalt beides.
  • In Schweden ist es manchmal der Immobilienmakler, der die Transaktion durchführt.

Die Unterschiede in den Ländern sind teilweise enorm und müssen sorgfältig recherchiert werden. Wir helfen Ihnen dabei.

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Vorsicht bei den Anschaffungskosten

Der Verkaufspreis wird oft als einer der Hauptgründe für den Kauf von Immobilien im Ausland genannt. Der zu zahlende Gesamtpreis weicht jedoch mehr oder weniger stark vom beworbenen Preis ab.

Außerhalb der Europäischen Union kann der Wechselkurs zur Landeswährung die Gesamtkosten des Kaufs erheblich beeinflussen. Zu diesen Kosten kommen noch die Gebühren für den Anwalt und andere Vermittler, die die Transaktion abwickeln, sowie manchmal die Kosten für die Übersetzung offizieller Dokumente.

Immobilien haben keine Grenzen müssen

Immobilien haben keine Grenzen. Sie können in eine Wohnung in Spanien, ein Haus in Portugal oder sogar ein Loft in New York investieren. Jedes Land hat jedoch seine eigenen verwaltungs- und steuerrechtlichen Besonderheiten, die es zu verstehen gilt, bevor man mit dem Vorhaben beginnt. Auch der politische Kontext muss berücksichtigt werden, insbesondere in Afrika, Mittelamerika oder Südostasien. In Ländern, in denen die Verwaltung nicht so präsent und souverän ist wie in Europa, kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen, was die Eigentumsrechte angeht. Die Experten von City Immobilienmakler unterstützen und beraten Sie beim Kauf von Auslandsimmobilien, damit Immobilien für Sie keine Grenzen haben.

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Das zeichnet uns aus

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Vertrauenswürdig

Mit City Immobilienmakler entscheiden Sie sich für ein erfahrenes und familiäres Unternehmen mit nachgewiesener Erfolgsbilanz.

Organisiert

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Vorbereitung Ihrer Immobilie für die Besichtigung durch potenzielle Käufer und Vereinbarung von Besichtigungsterminen.

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Unsere qualifizierten und zertifizierten Immobilienmakler beraten Sie in allen Belangen des Verkaufsprozesses.

Werte fokussiert

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Für Ihren Immobilienverkauf prüfen wir für Sie alle relevanten Dokumente. Dazu gehören Grundbuchauszüge, Teilungserklärungen, Bebauungspläne und Energieausweise.

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