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Seit Dezember 2020 gilt sie: Das müssen Sie über die neue Regelung zur Maklerprovision wissen

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Bisher gab es kaum allgemein geltende Regeln bezüglich der Kosten, die anfallen, wenn ein Makler engagiert wird. Seit Dezember 2020 gilt allerdings ein neues Gesetz, welches klare Richtlinien schaffen soll, um die Courtage fairer zwischen Käufer und Verkäufer aufzuteilen. Was das neue Gesetz besagt und was das für Ihren Immobilienverkauf bedeutet, erfahren Sie hier.

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Was versteht man unter Maklerprovision oder Maklercourtage?

Bei einer Maklercourtage handelt es sich um die Bezahlweise des angeheuerten Immobilienmaklers . Hierbei wird ein gewisser Prozentsatz vom Verkaufserlös Ihres Gebäudes abgezogen und dem Makler zugeschrieben, der Sie durch den Prozess begleitet hat. Bevor im Dezember 2020 das neue Gesetz zur allgemeingültigen Regelung verabschiedet wurde, war die Zahlung der Maklerprovision von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich festgelegt. Das hat sich inzwischen geändert.

Verkaufserlös

Das neu verabschiedete Gesetz sieht es vor, dass Sie als Verkäufer einen Mindestsatz von 50% zu den Maklergebühren beitragen. Dies soll vorrangig dazu beitragen, dass die Kosten für die Verkäufer nicht mehr ganz so hoch ausfallen wie vor der Einführung des Gesetzes. Denn hier mussten oftmals die Käufer entweder den vollen Preis oder aber einen deutlichen Höheren Teil dessen zahlen. Zusätzlich ergibt sich daraus der Vorteil, dass der zuständige Makler ein hohes Interesse daran hat, beide Parteien gleichermaßen zufriedenzustellen. So kann eine objektive Instanz durch den Immobilienmakler gebildet werden, welche Käufer und Verkäufer zielführend berät, um ein faires Geschäft abzuschließen, mit dem alle Beteiligten zufrieden sind.

Achtung! Nicht alle Immobilienverkäufe sind betroffen

Im neuen Gesetzestext wird nur der Verkauf von bestimmten Immobilien berücksichtigt: Wohnungen und Einfamilienhäuser. Zudem beziehen sich die festgesetzten Regelungen lediglich auf den Privatverkauf, lassen also Grundstücke, gewerbliche Immobilien und Mehrfamilienhäuser außen vor. Hier können dementsprechend weiterhin individuelle Absprachen bezüglich der Kostenverteilung getroffen werden. Behalten Sie dies also bei Ihrem Hausverkauf im Hinterkopf.

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Was haben Sie als Verkäufer davon?

Für den Käufer könnte sich in Zukunft insofern etwas ändern, dass mehr Interessenten den Schritt des Kaufes wirklich wagen. Gerade, wenn die Zahlungsregelung sehr einseitig ausfällt, trägt der Käufer durch die zusätzliche Maklerprovision deutlich höhere Kosten, was für einige abschreckend wirkt.

Manche Menschen entscheiden sich daher eher dafür, doch lieber eine Immobilie anzumieten oder momentan doch kein Objekt zu erwerben, um die Kosten gering zu halten.

Das geänderte Gesetz könnte also die Kaufkraft und Sicherheit der Interessenten stärken und führt so eventuell dazu, dass Sie Ihre Immobilie schneller an den Mann bringen können.

Was haben die Käufer davon?

Gerade in sehr begehrten Wohngegenden oder bei besonders beliebten Immobilien, mussten die Käufer früher einfach hinnehmen, auch, wenn nötig, die gesamte Maklerprovision zu tragen, da die Konkurrenz hier sehr hoch ist. Dies ist jetzt nicht mehr möglich. Die Kosten, welche sonst für den Makler anfallen würden, können aber theoretisch auf den Verkaufspreis, welcher vom Makler ermittelt wurde, drauf gerechnet werden. Dies gilt besonders für Objekte mit hoher Nachfrage und Gebiete mit einem boomenden Immobilienmarkt.

Bei Immobilien, auf die der hohe Ansturm ausbleibt, ist dies allerdings nicht ohne Weiteres möglich, denn ansonsten würde der Verkäufer eine lange Zeit auf dem Verkaufsobjekt sitzen bleiben und keinen geeigneten Abnehmer finden. Ob das neue Gesetz also wirklich zu Kosteneinsparungen aufseiten der Käufer führt, wird sich zeigen.

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