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Feuerwerksschäden an Ihrer Immobilie – zahlt die Versicherung?

An Silvester erfreuen sich viele Menschen an bunten Feuerwerken und Raketen, die in Richtung Himmel abgefeuert werden. Allerdings passiert am Silvesterabend nicht nur Schönes für die Besitzer einer Immobilie, denn durch Feuerwerkskörper entstehen schneller Schäden, als manch einer annehmen würde. Aber wer haftet letztendlich für die Beschädigungen von Fassade, Balkonen oder Fenstern? Eine Antwort auf diese Frage erhalten Sie in diesem Beitrag.

So sieht die Rechtslage aus

Im Grunde wird für Schäden, welche durch Feuerwerkskörper entstanden sind, immer die Person zur Rechenschaft gezogen, die diese verursacht hat. Sollten Sie also eindeutig beweisen können, wer für die fehlgeleitete Rakete oder das Platzieren eines China-Böllers verantwortlich ist, muss diese Person in der Regel für die Reparatur der Schäden oder mögliche Feuerwehr-Kosten aufkommen. Leider ist es in einem solchen Fall oft schwer, den Schuldigen klar auszumachen.

Bei Kindern

Grundsätzlich sind Kinder unter 14 Jahren in Deutschland nicht strafmündig, da hier von einem zu geringen Verantwortungsgefühl ausgegangen wird. Nun kommt es aber häufig vor, dass Kinder mit Feuerwerkskörpern spielen und sich hier nicht bewusst sind, was erlaubt ist, und was nicht. Entstehen hier Schäden, wird dafür der Ehrziehungsberechtigte des Kindes zur Verantwortung gezogen und muss für entstandene Kosten aufkommen.

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Wenn, wie leider in den meisten Fällen von fahrlässiger Beschädigung an Silvester, der Verantwortliche für Schäden an Ihrer Immobilie nicht ausfindig gemacht werden konnte, kommt hier die Wohngebäudeversicherung zum Einsatz. Jeder Haus- oder Wohnungseigentümer sollte eine solche Versicherung haben, um im Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu sein.

Schäden, die durch Brände oder Löschwasser entstanden sind, verursachen häufig hohe Kosten, die Sie somit nicht allein tragen müssen. Welche Reparaturen Ihre Versicherung bezahlt und welche Konditionen hier gelten, können Sie in den Unterlagen nachlesen oder mit Ihrem Versicherungsberater individuell abklären.

Für Schäden im Inneren: die Hausratversicherung

Schäden, die durch Brände oder Löschwasser entstanden sind, verursachen häufig hohe Kosten , die Sie somit nicht allein tragen müssen. Welche Reparaturen Ihre Versicherung bezahlt und welche Konditionen hier gelten, können Sie in den Unterlagen nachlesen oder mit Ihrem Versicherungsberater individuell abklären.

Unser Tipp: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer sollten in den Schutz ihres Eigentums investieren. So bestehen für Krisenzeiten ein ausreichender Schutz und eine Absicherung im Schadensfall. Unfälle passieren schneller als man denkt, vor allem in der Silvesternacht, wo häufig wenig Rücksicht auf das Eigentum anderer genommen wird. Hier kann schnell eine ganze Reihe an Schäden ausgelöst werden. So kann es zum Beispiel durch einen Brand zu einem Feuerwehreinsatz kommen, bei dem Löschwasser eingesetzt wird, welches wiederum weitere Beschädigungen verursachen kann. So schießen die Kosten für Sie als Besitzer ohne die richtige Versicherung schnell mal in die Höhe. Also: sichern Sie sich jetzt für den Ernstfall ab, wenn Sie dies noch nicht getan haben und starten Sie geschützt ins neue Jahr.

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