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Architekt

Immobilien Lexikon

CITY IMMOBILIENMAKLER erklärt

Ein ausführlicher Hintergrundartikel über Architektur

Architekten sind für die Planung, den Entwurf und die Ausführung von Wohn-, öffentlichen und industriellen Gebäuden sowie von städtebaulichen Projekten verantwortlich. Neben den technisch konstruktiven und wirtschaftlichen Anforderungen haben sie auch die Bedürfnisse der Bauherren im Blick. Gerade bei komplexen Bauprojekten arbeiten Architekten und Bauingenieure häufig zusammen.

Universitäten und technische Hochschulen bieten dieses Studium an. Die Studenten lernen über Stadtentwicklung und Bauplanung unter Berücksichtigung von kulturellen, rechtlichen und gestalterischen Aspekten. 

Zu den Studieninhalten gehören Hochbau, Baukunde, Städtebau, Innenarchitektur, soziale, kulturelle und historische Grundlagen der Architektur, darstellende Geometrie, digitale Entwurfstechniken, Bautechnik, Materialkunde, Bauphysik, Denkmalschutz, Architektur-, Bauordnungs- und Planungsrecht, Bauprojektmanagement und Bauwirtschaft.

Um ein zugelassener Architekt zu werden und den Titel Architekt führen zu dürfen, sind in der Regel vier Jahre Studium und zwei Jahre Berufserfahrung erforderlich.

Der Architekt schuldet nicht das physische Bauwerk wie der Bauunternehmer. Der Architekt bringt durch Planung, Beauftragung und Überwachung das Objekt zustande. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Architektenvertrag ein Werkvertrag.

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Vergütung

Die Vergütung erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI gliedert jeden einzelnen Aufgabenbereich von der Grundlagenermittlung über die Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis hin zur Objektüberwachung und Betreuung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung als Prozentsätze des finanziellen Gesamtaufwandes.

So fallen drei Prozent des Honorars für die Grundlagenermittlung, 25 Prozent für die Ausführungsplanung und 31 Prozent für die Objektüberwachung an. Der Bauherr kann eine Obergrenze für die Baukosten vereinbaren und der Architekt kann ein Erfolgshonorar in Abhängigkeit von den zusätzlich erzielten Einsparungen berechnen.

Die Gebühren basieren auf einer bestimmten Gebührenzone und einem Gebührensatz. Das durchschnittliche Wohngebäude liegt in der Gebührenzone 3. Kunden können Honorarsätze aushandeln. Je höher die Baukosten sind, desto höher ist die Gebühr. Die Gebühren lassen sich aus speziellen Gebührentabellen entnehmen.

Der Vertrag eines Architekten kann jederzeit gekündigt werden. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, bei der der Architekt die Kündigung zu vertreten hat, steht ihm nur das Honorar für die bis dahin erbrachten Leistungen zu. Kündigt der Architekt rechtzeitig, so hat er Anspruch auf das volle Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen.

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